Seit der Verleihung des Titels „Fachanwalt für Strafrecht“ im Jahr 2008 liegt der Schwerpunkt der Tätigkeit überwiegend auf dem Gebiet des Strafrechts. Dieses Gebiet umfasst u.a.
Strafverteidigung
Strafvollstreckung
Nebenklage
Opfervertretung
Zeugenbeistand
Weitere Spezialgebiete sind daneben das Bußgeldrecht, das Betreuungsrecht, sowie das Recht rund um das Tier. Bei anderen Rechtsgebieten arbeite ich mit spezialisierten Kollegen zusammen, an die ich Sie gerne vermitteln kann.
Ich bemühe mich, meinen Mandanten schnell und umfassend Hilfe zu leisten und bevorzuge die außergerichtliche Einigung gegenüber einer prozessualen Entscheidung.
Aufgrund der Kooperation mit weiteren fachlich spezialisierten Rechtsanwaltskanzleien können Mandanten auch an Fachanwälte in anderen Rechtsbereichen (z.B. Mietrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht) weiterempfohlen werden.